Reisen mit Tieren in Prag
Lebende Tiere können zu jenen Ländern nur in denen" Ankunftsland" Regelungen gewähren, und unter den Bedingungen getragen werden, die für das tatsächliche Land festgestellt werden. Eine Einfuhr-Lizenz, herausgegeben durch die Zustand-Veterinärverwaltung (Slezská 7, 120 00 Prag 2) wird für alle Tiere angefordert, die länger in der Tschechischen Republik als 3 Monate bleiben. Hunde und Katzen: Jeder Hund und Katze älter als 3 Monate müssen gegen Tollwut, mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate, vor Abfahrt geimpft werden. In den Fällen vom revaccination ist die Warteperiode von 30 Tagen nicht notwendig. Die Tiere müssen einen Tätowierung- oder Kennzeichnungsmikrochip haben. Jedes Tier muss eine gültige internationale Bescheinigung (Paß) haben.
Eine Veterinärbescheinigung, die von einem Veterinärdoktor unterzeichnet wird, wird für den Import eines Haustieres in die Tschechische Republik angefordert.
Andere Tiere: Ein Gesundheitszeugnis wird in jedem unterschiedlicher Fall angefordert.